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Regeste

Art. 52 Abs. 3 AHVG und alt Art. 82 Abs. 1 AHVV (in Kraft bis 31. Dezember 2002): Verwirkung/Verjährung von Schadenersatzansprüchen; anwendbares Recht.
Auf Schadenersatzansprüche, die am 1. Januar 2003 noch nicht verwirkt waren, gelangen die auf diesen Zeitpunkt in Kraft getretenen Verjährungsregeln des Art. 52 Abs. 3 AHVG zur Anwendung. (Erw. 5.1 und 5.2)
Frage offen gelassen, ob die unter altem Recht abgelaufene Zeit an die zweijährige Verjährungsfrist des Art. 52 Abs. 3 AHVG anzurechnen ist. (Erw. 5.2)

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Referenzen

Artikel: Art. 52 Abs. 3 AHVG, Art. 82 Abs. 1 AHVV