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Regeste

Art. 43 Abs. 5 und Art. 46 Abs. 4 KVG; Art. 86 Abs. 1 BGG; Art. 29a und Art. 189 Abs. 4 BV; Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen Entscheid des Bundesrates.
Gegen einen Genehmigungsentscheid des Bundesrates betreffend Änderung der für medizinische Leistungen geltenden Tarifstruktur TARMED steht kein Rechtsmittel an das Bundesgericht offen (E. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 43 Abs. 5 und Art. 46 Abs. 4 KVG, Art. 86 Abs. 1 BGG, Art. 29a und Art. 189 Abs. 4 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK