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Regeste

Art. 22 und 44 SchKG; GebV SchKG; Kosten im Steigerungsverfahren.
Folgen einer nichtigen Steigerungsanzeige auf die Kostenrechnung im Verfahren der Verwertung eines Grundstückes; Überprüfungsbefugnis der Aufsichtsbehörde (E. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 22 und 44 SchKG