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Regeste

Art. 23 Abs. 1 LugÜ; Art. 20 Abs. 2 OR; Gerichtsstandsvereinbarung mit unzulässiger Wahl des sachlich zuständigen Gerichts.
Räumlich-persönlicher Anwendungsbereich von Art. 23 Abs. 1 LugÜ (E. 3.3).
Auslegung und Ergänzung einer Gerichtsstandsvereinbarung mit teilweise unzulässigem Inhalt; Grundsatz "in favorem validitatis" (E. 4.1).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 23 Abs. 1 LugÜ, Art. 20 Abs. 2 OR