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Regeste

Lohnpfändung.
1. Was für Verpflichtungen des Schuldners erhöhen seinen Notbedarf? Wie verhält es sich insbesondere mit Abzahlungsquoten und Mietzinsraten für unentbehrliche Sachen? (Erw. 1).
2. Beitragspflicht der Ehefrau nach ehelichem Güterrecht (Art. 192 und 246 ZGB) als zusätzliche Einkommensquelle. Bemessung der Beiträge (Erw. 2).

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Referenzen

Artikel: Art. 192 und 246 ZGB