Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 

Regeste

Lastenbereinigung (Art. 140/156 SchKG). Zuständigkeit und Grunde zur Verschiebung der Steigerung.
1. Zuständigkeit der Betreibungsbehörden (Erw. 1).
2. Verschiebungsgründe nach Art. 411/102 VZG:
a) Für die Festsetzung des minimalen Zuschlagspreises ist es ohne Bedeutung, ob neben der Forderung des betreibenden Gläubigers im gleichen Range noch eine andere Pfandforderung besteht (Erw. 2). Berücksichtigung der streitigen Forderung im Verteilungsstadium (Erw. 3).
b) Verletzt die Versteigerung vor Austrag der Streitsache berechtigte Interessen? (Erw. 3).