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Regeste

Güterzusammenlegung. Rechtsgleiche Behandlung. Rechtsverweigerung.
Beim Vergleich des alten mit dem neuen Besitzstand haben die Behörden nicht nur die Lage, die Beschaffenheit und die Qualität der Grundstücke zu berücksichtigen, sondern auch die Organisation des Unternehmens und seine Besonderheiten. Sie müssen dafür sorgen, dass die sich aus dem Zusammenlegungsunternehmen ergebenden Vor- und Nachteile auf alle Betroffenen angemessen verteilt werden.