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Regeste

Art. 4 Abs. 1 IVG; Art. 7 und 8 Abs. 1 ATSG.
Ob eine spezifische und unfalladäquate HWS-Verletzung (Schleudertrauma) ohne organisch nachweisbare Funktionsausfälle invalidisierend wirkt, beurteilt sich sinngemäss nach der Rechtsprechung zu den anhaltenden somatoformen Schmerzstörungen (BGE 130 V 352; E. 3).

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Referenzen

BGE: 130 V 352

Artikel: Art. 4 Abs. 1 IVG, Art. 7 und 8 Abs. 1 ATSG