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Regeste

Art. 9 Abs. 2 lit. c AHVG; Art. 18 Abs. 1 AHVV: Beitragspflichtiges Erwerbseinkommen.
An der Rechtsprechung, wonach die periodenübergreifende Verlustverrechnung unzulässig ist, ist nach dem Wechsel von der zwei- zur einjährigen Beitragsperiode auf den 1. Januar 2001 nicht mehr festzuhalten (E. 4).

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Referenzen

Artikel: Art. 9 Abs. 2 lit. c AHVG, Art. 18 Abs. 1 AHVV