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Regeste
Art. 4 BV. Willkürliche Verweigerung einer Baubewilligung?
Voraussetzung für die Ausnahmebewilligung von der Zonenordnung, wenn ein Baugrundstück in verschiedenen Bauzonen liegt. Ausnahmen hinsichtlich der Ausnützungziffer sind zurückhaltend zu bewilligen.
Referenzen
Artikel:
Art. 4 BV