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Regeste

Art. 4 BV, Willkür, Treu und Glauben im öffentlichen Recht; Baubewilligung, Fristenlauf bei privatrechtlichen Einsprachen.
Auslegung: Sinn einer Bestimmung im Zusammenhang mit anderen Vorschriften massgeblich (E. 2).
Vertrauen in behördliche Rechtsauskunft (E. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 4 BV