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Regeste

Art. 19 Satz 1 GSchG; Voraussetzung der Baubewilligung bei Vorfinanzierung des Kanalisationsanschlusses durch den Grundeigentümer.
Ist ein Grundeigentümer bereit, den vorschriftsgemässen Anschluss seiner Parzelle an das vorhandene Kanalisationsnetz der Gemeinde vorzufinanzieren, so darf ihm die Baubewilligung nur erteilt werden, wenn das Baugrundstück rechtskräftig eingezont ist (Bestätigung der Rechtsprechung).

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Referenzen

Artikel: Art. 19 Satz 1 GSchG