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Regeste

Art. 88 OG; Legitimation des Nachbarn zur staatsrechtlichen Beschwerde.
1. Grundsatz (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 4a).
2. Der Nachbar ist unter den allgemeinen Voraussetzungen zur Anfechtung einer Baubewilligung im Sinne von Art. 88 OG legitimiert, wenn er geltend macht, sie sei unter Verletzung der Pflicht zur Aufstellung eines Detailerschliessungsplans nach bernischem Recht erteilt worden (E. 4b).

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Referenzen

Artikel: Art. 88 OG