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Regeste
Art. 25, Art. 32 Abs. 1, Art. 33 und Art. 34 Abs. 1 KVG ; Art. 33 und Art. 37a KVV ; Ziff. 1.2 Anhang 1 KLV (in der bis 30. Juni 2005 gültig gewesenen Fassung): Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung muss die Kosten einer Lebend-Lebertransplantation übernehmen.
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Referenzen
Artikel:
Art. 25,