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Regeste
Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung, BG vom 16. März 1955.
1. Art. 14 GSchG; Art. 104 Abs. 1 OG: Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht; Beschwerdegründe (Erw. 1).
2. Art. 3 GSchG: Rechtsnatur einer Bewilligung, vorgeklärte häusliche Abwässer einem öffentlichen Gewässer zuzuführen; Befristung einer solchen Bewilligung (Erw. 2).
Inhalt
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Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Referenzen
Artikel: Art. 14 GSchG, Art. 104 Abs. 1 OG, Art. 3 GSchG