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Regeste
Beschwerde privater wegen Verletzung des Art. 4 BV und der Gemeindeautonomie.
Ein Privater kann im Rahmen einer staatsrechtlichen Beschwerde wegen Verletzung seiner verfassungsmässigen Rechte nur dann vorfrageweise eine Verletzung der Gemeindeautonomie rügen, wenn an sich auf die Beschwerde wegen Verletzung seiner verfassungsmässigen Rechte eingetreten werden kann.
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Referenzen
Artikel: Art. 4 BV