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Regeste
Art. 14 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 AVIG; Art. 13 Abs. 1bis AVIV: Kumulation von Tatbeständen für eine Befreiung von der Erfüllung der Beitragszeit.
Die Kumulationsmöglichkeit der Befreiungstatbestände der Krankheit und des Wegfalls der Betreuung einer pflegebedürftigen Person ist zu bejahen. Insoweit ist Rz B148 des Kreisschreibens des Staatssekretariats für Wirtschaft über die Arbeitslosenentschädigung, gültig ab 1. Januar 2003, gesetzwidrig. (Erw. 2.4)
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Referenzen
Artikel: Art. 14 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 AVIG, Art. 13 Abs. 1bis AVIV