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Regeste

Art. 8 Abs. 1 und 2, Art. 66 lit. a PatG. Patentverletzung.
1. Begriff der Nachmachung und Nachahmung einer Erfindung (Erw. 1).
2. Widerrechtliche Benützung einer patentierten Erfindung durch Nachmachen und Nachahmen von Pendeltüren mit senkrecht verschiebbaren elastischen Füllungen.
- Die besonderen Merkmale der patentierten Erfindung (Erw. 2a).
- Merkmale, welche eine Ausführungsart
- als Nachmachung (Erw. 2 b und c)
- oder als Nachahmung erscheinen lassen (Erw. 2 d und e).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 66 lit. a PatG