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Regesto
Art. 85 lett. a OG; unità della materia.
In caso di violazione manifesta del principio di unità della materia (consid. 2), la scissione di un'iniziativa popolare - e l'assoggettamento a votazione popolare di ciascuna delle sue parti - non può essere pretesa nemmeno quand'essa è prevista dal diritto cantonale (consid. 4).
Inhalt
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Regeste:
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Referenzen
Artikel: Art. 85 lett. a OG