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Regeste
Unterstellung der Erbfolge unter das Recht des Heimatstaates (Art. 22 Abs. 2 und Art. 32 NAG ); Pflichtteilsrecht (Art. 470 f. ZGB).
1. Rechtsmissbräuchliche Unterstellung der Erbfolge unter das Heimatrecht? (Erw. 3).
2. Das Pflichtteilsrecht nach Art. 470 f. ZGB hat nicht Ordre public-Charakter (Erw. 4).
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Referenzen
Artikel:
Art. 22 Abs. 2 und