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Regeste

1. Art. 277 BStP: Wenn das angefochtene Urteil sich hinsichtlich einer bundesrechtlich erheblichen Tatfrage widerspricht, muss die Sache an die kantonale Behörde zurückgewiesen werden (Erw. 2a).
2. Art. 41 Ziff. 1 Abs. 1 StGB: Voraussetzungen für eine günstige Prognose (Erw. 3b).

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Referenzen

Artikel: Art. 277 BStP, Art. 41 Ziff. 1 Abs. 1 StGB