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Regeste
Art. 34 Abs. 1 VZV i.V.m. Art. 3 Abs. 1 VZV.
Der in Art. 34 Abs. 1 VZV verwendete Begriff "Motorfahrzeugkategorie" umfasst die in Art. 3 Abs. 1 VZV aufgezählten Ausweiskategorien. Der Führerausweisentzug für Personenwagen hat u. a. auch den Entzug des Ausweises für landwirtschaftliche Motorfahrzeuge (Kat. G) zur Folge.
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Referenzen
Artikel: Art. 34 Abs. 1 VZV, Art. 3 Abs. 1 VZV