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Regesto
Art. 34 cpv. 1 OAC, in relazione con l'art. 3 cpv. 1 OAC.
La nozione di "licenza di tutte le categorie di veicoli a motori", utilizzata nell'art. 34 cpv. 1 OAC, comprende tutte le categorie di licenze enumerate nell'art. 3 cpv. 1 OAC. La revoca della licenza di condurre vetture da turismo comporta pertanto, tra l'altro, la revoca della licenza di condurre veicoli a motore agricoli (categoria G).
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Regeste:
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Referenzen
Artikel: Art. 34 cpv. 1 OAC, art. 3 cpv. 1 OAC