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Regeste

Art. 24 Abs. 2 RPG; Vergrösserung.
Die Möglichkeit, zonenwidrige Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen nach Art. 24 Abs. 2 RPG in bescheidenem Umfang zu vergrössern, darf nur einmal benützt werden (E. 5).
Art. 24 Abs. 1 RPG; Ausnahmebewilligung für einen Altmaterialbetrieb.
1. Ein Altmateriallagerplatz erfordert keinen Standort ausserhalb der Bauzonen (E. 6a).
2. Allein aus dem Bestand einer ausnahmsweise bewilligten Baute oder Anlage lässt sich nach Treu und Glauben kein Anspruch auf Erteilung weiterer Ausnahmebewilligungen nach Art. 24 Abs. 1 RPG ableiten (E. 6b).

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Referenzen

Artikel: Art. 24 Abs. 2 RPG, Art. 24 Abs. 1 RPG