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Regeste
Anlagefonds.
1. Wann untersteht ein Anlagefonds dem schweizerischen Recht (E. 3a)?
2. Art. 2 Abs. 1 AFG; Begriff des Anlagefonds:
- Gemeinschaftliche Kapitalanlage und Grundsatz der Risikoverteilung (E. 3b aa).
- Vermögen, das aufgrund öffentlicher Werbung aufgebracht wird (E. 3b bb).
- Vermögen, das von Dritten verwaltet wird (sog. Fremdverwaltung).
Dies ist der Fall, wenn die Rechtsbeziehungen zwischen Anleger und Vermögensverwaltung insgesamt überwiegend vertraglicher Natur sind, unabhängig von der Rechtsform der Kapitalorganisation (E. 3b cc).
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Referenzen
Artikel: Art. 2 Abs. 1 AFG