Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 

Regeste

Berufung.
Wann beruht die Feststellung einer Tatsache offensichtlich auf Versehen? (Art. 63 Abs. 2, Art. 55 Abs. 1 lit. d OG).
Fall eines kantonalen Urteils, das einem Kläger die Aktivlegitimation abspricht infolge versehentlich unrichtigen Lesens eines Handelsregistereintrages.

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 63 Abs. 2, Art. 55 Abs. 1 lit. d OG