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Regeste
Abgetretene künftige Forderungen im Konkurs des Zedenten.
1. Umfang und Rechtswirkungen des Konkursbeschlags (Art. 92, 197 Abs. 1 und Art. 204 Abs. 1 SchKG) (E. 2).
2. Abgetretene künftige Forderungen, die nach Eröffnung des Konkurses über den Zedenten entstehen, fallen nicht in das Vermögen des Zessionars sondern in die Konkursmasse (E. 3).
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Referenzen
Artikel: Art. 204 Abs. 1 SchKG