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Regeste
Scheidungsverfahren.
Die Berufung des Ehegatten, dessen Scheidungsklage gutgeheissen worden ist und der sich gestützt auf Art. 142 Abs. 2 ZGB der Widerklage des anderen Ehegatten widersetzt, weil der letztere vorwiegend die Schuld an der Zerrüttung trägt, ist zulässig. (Präzisierung der Rechtsprechung).
Inhalt
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Referenzen
Artikel: Art. 142 Abs. 2 ZGB