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Regeste
Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG; Beschaffenheitsangabe, Freihaltebedürfnis.
"DUO" kann nicht als Marke eingetragen werden, da diese Bezeichnung einerseits für die angegebene Warenkategorie eine Beschaffenheitsangabe darstellt und andererseits ein Bedürfnis besteht, sie für den allgemeinen und geschäftlichen Gebrauch freizuhalten.
Inhalt
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französisch
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Referenzen
Artikel: Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG