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Regeste
Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG; Sachbezeichnung, Beschaffenheitsangabe.
Die Eintragung der Wortmarke "FIORETTO" für Zucker- und Süsswaren darf nicht verweigert werden, da sie weder hinsichtlich der Warenform noch der Verpackung auf für diese Warenart charakteristische und kennzeichnende Merkmale hinweist.
Inhalt
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französisch
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Referenzen
Artikel: Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG