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Regeste
1. Art. 30 Abs. 1 Vo über das Strafregister. Begriff der kantonalen Strafkontrollen (Erw. 1).
2. Art. 49 Ziff. 4 StGB.
a) Gilt auch für die in kantonale Strafkontrollen einzutragenden Bussen wegen bundesrechtlicher Übertretungen (Erw. 2).
b) Pflicht des Richters, die Anwendbarkeit dieser Bestimmung von Amtes wegen zu prüfen (Erw. 3).
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Regeste:
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Referenzen
Artikel: Art. 49 Ziff. 4 StGB