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Regesto
1. Art. 30 cp. 1 dell'ordinanza sul casellario giudiziale. Nozione dei controlli cantonali (consid. 1).
2. Art. 49 cifra 4 CP.
a) Questa disposizione è parimente applicabile alle multe pronunciate per contravvenzioni di diritto federale e che devono essere iscritte in controlli cantonali (consid. 2).
b) Obbligo del giudice di esaminare d'ufficio se questa disposizione è applicabile (consid. 3).
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Referenzen
Artikel: Art. 30 cp