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Regesto
Art. 17 cpv. 1 lett. b e d LCStr, art. 33 cpv. 2 OAC; revoca della licenza di condurre a scopo d'ammonimento.
Il fatto di guidare in stato di ebrietà poco dopo la scadenza del termine di recidiva di cinque anni previsto dall'art. 17 cpv. 1 lett. d LCStr aggrava la colpa. Nondimeno, tale elemento va preso in considerazione assieme alle altre circostanze e non deve portare a determinare schematicamente la durata della revoca (consid. 1).
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Referenzen
Artikel: art. 33 cpv. 2 OAC