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Regeste

Art. 50 Abs. 1 VRV. Spiel und Sport auf verkehrsarmen Strassen.
Unter den Begriff der verkehrsarmen Strassen fallen nur Strassen, die nach Anlage und Funktion zum vorneherein wenig motorisierten Verkehr erwarten lassen (z.B. Zufahrts- und Erschliessungsstrassen ohne Durchgangsverkehr).

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Referenzen

Artikel: Art. 50 Abs. 1 VRV