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Regeste

Art. 27 Ziff. 2 LugÜ; Vorbehalt zu Art. 10 lit. a des Übereinkommens über die Zustellung gerichtlicher und aussergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen; postalische Zustellung eines ausländischen verfahrenseinleitenden oder gleichwertigen Schriftstückes.
Die direkte postalische Zustellung eines ausländischen verfahrenseinleitenden Schriftstückes an den Beklagten in der Schweiz verletzt in unheilbarer Weise Art. 27 Ziff. 2 LugÜ in Verbindung mit dem Vorbehalt zu Art. 10 lit. a des Haager Zustellungsübereinkommens (E. 2 und 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 27 Ziff. 2 LugÜ