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Regeste
Art. 42 MPG; Verletzung der Pflicht zur Dienstleistung und Nichtbezahlung der Ersatzabgabe; Grundsatz "ne bis in idem".
Die Verurteilung wegen Nichtbezahlung der Militärpflichtersatzabgabe im Anschluss an eine Verurteilung wegen Verletzung der Dienstleistungspflicht verstösst nicht gegen den Grundsatz "ne bis in idem".
Der Fortsetzungszusammenhang wird durch ein zwischen den einzelnen gleichartigen Handlungen ausgefälltes Urteil unterbrochen.
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