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Regeste

Art. 37 Abs. 2 BVG; Anspruch auf Kapitalabfindung.
Der Anspruch auf Kapitalabfindung gestützt auf Art. 37 Abs. 2 BVG bezieht sich nur auf Altersleistungen, wie sie sich aus dem BVG-Obligatorium ergeben. Er ist ausgeschlossen, wenn die versicherte Person bei Erreichen des Rücktrittsalters Anspruch auf eine ganze Invalidenrente hat (E. 3.3 und 3.4).

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Referenzen

Artikel: Art. 37 Abs. 2 BVG