Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Regeste
Strassenverkehr. Zeichengabe eines Verkehrspolizisten an einer Verzweigung, die mit einer sich in Betrieb befindlichen Signalanlage versehen ist. Art. 49 und 47 Abs. 1 SSV .
Bei einer in Betrieb stehenden Lichtsignalanlage dürfen die Strassenbenützer die von einem Verkehrspolizisten erteilten Zeichen nur dann als für sie verbindlich betrachten, wenn diese eindeutig sind, insbesondere dann, wenn sie nicht mit denjenigen der Lichtsignalanlage übereinstimmen. Ausgenommen beim Vorliegen ausserordentlicher Umstände, die ein solches Vorgehen verunmöglichen, muss die Zeichengabe des Verkehrspolizisten von Hand gemäss Art. 47 Abs. 1 SSV erfolgen.
Inhalt
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Referenzen
Artikel: