Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 

Regeste

Art. 204 StGB; unzüchtige Veröffentlichungen, Sexanzeiger.
Eine Zeitschrift mit Kontaktanzeigen sowie Inseraten von Prostituierten und Massagesalons erfüllt den Tatbestand, wenn die sich prostituierenden Frauen darin zu blossen Objekten sexueller Begierde herabgewürdigt werden, und überdies, wenn darin Sexualpraktiken angeboten werden, deren Darstellung unter die harte Pornographie fällt.
Der Verkauf von pornographischen Schriften jeglicher Art an Kiosken erfüllt den Tatbestand auf jeden Fall.

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 204 StGB