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Regeste

Art. 37 Abs. 3 SVG, Art. 22 Abs. 1 VRV.
Sicherung des Fahrzeuges gegen die Verwendung durch Unbefugte.
Das Nichtabschliessen der Fahrzeugtüren ist nur strafbar, wenn eine besondere Gefahr besteht, dass Unbefugte sich des Fahrzeuges bemächtigen könnten.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 37 Abs. 3 SVG, Art. 22 Abs. 1 VRV