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Regeste

Art. 12, Art. 14 Abs. 1 und Art. 21 Abs. 1 IVG.
- Zur Gewährung von Hilfsmitteln im Rahmen der medizinischen Eingliederungsmassnahmen. - Der Fahrstuhl, der nach einer von der Invalidenversicherung übernommenen intertrochanteren Osteotomie benötigt wird, gehört nicht zur versicherten Behandlung.

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Referenzen

Artikel: Art. 12, Art. 14 Abs. 1 und Art. 21 Abs. 1 IVG