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Regeste

Art. 8 ff. BGF, Art. 6 und 7 NHG; Bau- und Konzessionsgesuch für eine Bootssteganlage.
Der in Bezug auf die Anlage ergangene "Gesamtentscheid" ist mangelhaft, da die u.a. erforderliche fischereirechtliche Bewilligung nach Art. 8 BGF nicht ausdrücklich mitenthalten ist (E. 3).
Die Verwirklichung der Anlage hätte einen insgesamt als erheblich einzustufenden Eingriff in ein BLN-Objekt zur Folge. Deshalb und weil ein Eingriffsinteresse von nationaler Bedeutung fehlt, ist ihre Errichtung in Anwendung von Art. 6 NHG grundsätzlich ausgeschlossen (E. 4).

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Referenzen

Artikel: Art. 8 ff. BGF, Art. 6 und 7 NHG, Art. 6 NHG