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Regeste

Art. 58 BV; Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Ablehnung eines Richters.
- Umstände, die objektiv geeignet sind, den Anschein von Befangenheit und die Gefahr der Parteilichkeit zu begründen, reichen zur Ablehnung eines Richters aus (E. 3).
- Fall eines Ersatzrichters einer Kassationsinstanz, der einen Zeitungsartikel über die erstinstanzliche Verhandlung schrieb, welcher er als Journalist beigewohnt hatte, und dessen Verhalten an einem öffentlichen Ort Zweifel an der Unparteilichkeit begründen konnte (E. 4).

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Referenzen

Artikel: Art. 58 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK