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Regeste

Art. 4 BV; Art. 2 Üb. Best. BV; Handänderungsabgabe.
Art. 7 Abs. 1 des bernischen Gesetzes über die Handänderungs- und Pfandrechtsabgaben vom 15. November 1970 (Besteuerung der anlässlich eines Grundstückerwerbs mitveräusserten Zugehör) verstösst weder gegen Art. 4 BV noch gegen die derogatorische Kraft des Bundesrechts.

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Referenzen

Artikel: Art. 4 BV