Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 

Regeste

Gerichtsstand der Widerklage (Art. 6 Abs. 1 und Art. 38 GestG; Art. 30 Abs. 2 BV).
Erfordernis der Konnexität mit der Hauptklage nach Art. 6 GestG; blosse Verrechenbarkeit der streitigen Ansprüche genügt nicht (E. 3).
Vereinbarkeit des nach Art. 38 GestG massgebenden kantonalen Widerklagegerichtsstandes mit Art. 30 Abs. 2 BV (E. 4).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 30 Abs. 2 BV, Art. 6 Abs. 1 und Art. 38 GestG, Art. 6 GestG, Art. 38 GestG