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Regeste
Schadenersatz aus Währungsverlust. Beweislast (Art. 8 ZGB, Art. 106 OR, Art. 55 Abs. 1 lit. c OG).
1. Beweislast des Gläubigers für einen den Verzugszins übersteigenden Schaden (Art. 106 OR i.V. mit Art. 8 ZGB) (E. 2b).
2. Schlüsse gegen die tatsächliche Vermutung der rechtzeitigen Konversion der Fremdwährung in eine nicht entwertete Währung stellen Beweiswürdigung dar, welche vom Bundesgericht nicht überprüft werden kann. Ausnahmen davon (E. 2b).
Inhalt
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Referenzen
Artikel: Art. 8 ZGB, Art. 106 OR, Art. 55 Abs. 1 lit. c OG