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Regeste

Art. 10, 46 IPRG; ausländischer Scheidungsprozess.
Abgrenzung und Voraussetzungen der Zuständigkeit schweizerischer Gerichte zur Anordnung von vorsorglichen Massnahmen und von Eheschutzmassnahmen (E. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 10, 46 IPRG