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Regeste

Art. 31 Abs. 1 KVG; Art. 17, 18 und 19 KLV: Amalgamsanierung.
Die Kosten einer Amalgamsanierung sind auch nach der Neuregelung der Leistungspflicht bei zahnärztlichen Behandlungen durch den Gesetzgeber nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu decken.

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Referenzen

Artikel: Art. 31 Abs. 1 KVG, Art. 17, 18 und 19 KLV