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Regeste

Art. 178 Abs. 2 und Art. 190 Abs. 2 lit. b IPRG; Auslegung einer Schiedsvereinbarung.
Beurteilung der objektiven Tragweite einer Schiedsvereinbarung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Autonomie der Schiedsklausel (E. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 178 Abs. 2 und Art. 190 Abs. 2 lit. b IPRG