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Regeste
Bezeichnung eines Schiedsrichters durch den Präsidenten des Bundesgerichts.
Internationaler Schiedsvertrag, wonach bei fehlender Einigung der Parteien über die Bezeichnung eines dritten Schiedsrichters dieser durch den Präsidenten des Bundesgerichts zu ernennen ist.
- Zulässigkeit einer solchen Vereinbarung (Erw. 1, 2).
- Bedeutung des Umstandes, dass die Gegenpartei sich dem Gesuch um Ernennung des dritten Schiedsrichters widersetzt (Erw. 3).
Inhalt
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